Erster Schulabschluss (Hauptschulabschluss) im Internat an externen Kooperationsschulen

Wichtig:  Erst die Erfüllung der Vollzeitschulpflicht berechtigt zum Besuch der Privaten Schulen Krüger. Für Internatsschüler gibt es bei uns deshalb mehrere Möglichkeiten, um den Ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss) oder den Erweiterten ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) zu erlangen:

Du bist mindestens 11 Jahre alt oder hast die Vollzeitschulpflicht noch nicht erfüllt? Dann kannst Du die mit uns kooperierenden regionalen Schulen besuchen. Die ganzheitliche Betreuung im Internat und die Integration in das Internatsleben sind natürlich vollumfänglich gewährleistet.

Du hast die Vollzeitschulpflicht erfüllt und den Ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss) leider noch nicht erreicht? Dann besteht die Möglichkeit diesen Abschluss in unserem Hause nachzuholen. Wir beraten dich gerne hierzu.

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Möglichkeiten mit dem Ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss)

Je nach Abschlussart ergeben sich nach Beendigung der Hauptschule folgende Ausbildungsmöglichkeiten an unseren Schulen:

Der Erste Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 9) (bei Erfüllung der zehnjährigen Vollzeitschulpflicht) berechtigt zum Besuch der Klasse B 1 unserer Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung, um den Erweiterten ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) und damit die Berechtigung zum Besuch der Klasse B 2 zu erlangen.

Der Erweiterte erste Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) kann in unserer Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung in der Klasse B 1 erworben werden.

Voraussetzungen

In die Klasse B 1 wird aufgenommen, wer die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat und über den Ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss) oder einen gleichwertigen Abschluss verfügt.

Möglichkeiten nach dem Erweiterten ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 10)

  • Beginn einer Berufsausbildung
  • Übergang zur Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung Klasse B 2
  ​​​Josef-Schule Mettingen
  • Erster Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 9)
  • Erweiterter Erster Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 10)
  • Mittlerer Schulabschluss - Fachoberschulreife
  • Mittlerer Schulabschluss - Fachoberschulreife mit Qualifikation
  Alexanderschule Wallenhorst
  • Erster Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 9)
  • Mittlerer Schulabschluss - Fachoberschulreife
  • Mittlerer Schulabschluss - Fachoberschulreife mit Qualifikation
  Gesamtschule Lotte-Wersterkappeln
  • Erster Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 9)
  • Erweiterter Erster Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 10)
  • Mittlerer Schulabschluss - Fachoberschulreife
  • Mittlerer Schulabschluss - Fachoberschulreife mit Qualifikation
  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur) nach Klasse 13

Der Erweiterte erste Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) berechtigt zum Besuch der Klasse B 2 unserer Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung, um den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife), mit oder ohne Berechtigung zum Besuch einer Gymnasialen Oberstufe, zu erlangen. Eine Zentralprüfung findet nicht statt.

Der Abschluss der Klasse B 2 entspricht dem Mittleren Schulabschluss - Fachoberschulreife: